FAQ´s Dent-Privat, Zahnersatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

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Fragen und Antworten zum Zahntarif DentPrivat der Universa

Auf dieser Seite werden die häufigsten Fragen zum Zahntarif DentPrivat beantwortet


Stand 01/2010 Änderungen und Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des Versicherers!!!

1. Gibt es beim DentPrivat Gesundheitsfragen?

2. Wann leistet der Dent-P nicht?

3. Wer kann den Dent-Privat beantragen und nutzen?

4. Welche Zahnersatzmaßnahmen leistet der Universa dent|Privat

5. Leistet der dent-Privat auch Zahnbehandlungen

6. Werden von Zahntarif auch Kunststoffüllungen bezahlt?

7. Zahlt der Dent_Privat auch für Keramikfüllungen?

8. Zahlt der Zahnersatztarif auch für funktionsanalytische Leistungen?

9. Leistet die Zahnversicherung auch für KFO-Leistungen?

10. Ist PZR oder Zahnprophylaxe aus dem Zahntarif erstattungsfähig?

11. Wird ein HuK (Heil u. Kostenplan) für eine Leistung benötigt.

12. Gibt es Jahreshöchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren

13. Wie kann ich die tarifliche Leistung von 80 auf 90 % steigern?

14. Was leistet der neue Universa Zahntarif dent.Privat ohne Vorleistung der GKV

15. Mit welchen Tarifen der Univsa lässt sich der dent.Privat nicht kombinieren?

16. Bildet der Zahntarif Altersrückstellungen / Anrechnungsbeiträge?

17. Gibt es in der Zahnversicherung dent.privat, der Universa Wartezeiten?

18. Besteht die Möglichkeit des Wartezeitenerlass? Antrag Dent-Privat ohne Bedingungen, bitte Vertragsbedingungen und PIB gesondert downloaden

19. Besonderheiten?


Gesundheitsprüfung:

  • Nein der Tarif kommt ohne Gesundheitsprüfung aus.

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Leistungsausschluss: (Wann leistet der Dent-Privat nicht?)

  • Für bei Vertragsabschuss fehlende und nicht dauerhaftersetzte Zähne besteht kein Versicherungschutz.
  • Ebenso besteht keine Leistungspflicht für bei Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen
  • Laut Universa sind Zähne "dauerhaft ersetzt", wenn diese mit einer Brücke, einem Implantat, einer Prothese oder einer Modellgußprothese ersetzt sind!

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Versicherungsfähigkeit:

  • Versicherungsfähig sind Personen die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Endet hier die Versicherung und wird eine z.B. private Krankenversicherung genutzt ist der Fortfall der Versicherungsfähigkeit unverzüglich an zu zeigen!

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Zahnersatzleistungen:

  • Der Tarif leiste zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, einschließlich der damit verbundenen Maßnahmenen und erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen im Rahmen der höchstätze der GOZ für:
  • Kronen, prothetische Versorgung, Brücken, orale Implantate, implantatgetragenen Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschinen

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Der Tarif leistet folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen:

  • allgemeine, konserviertende (außer bei der Versorgung mit Kronen oder Inlays) und chirugische Leistungen, Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums; zur Behandlung von Wurzrlerkrankungen und Erstellung eines Heil- und Kostenplans nach II.4.1.

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Leistung bei Füllungen:

  •  Der DentPrivat erstattet Zahnfüllungen im Rahmen der tariflichen Leistungen zu 80%.

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Leistung Inlays / Onlays:

Auch Keramikfüllungen werden im Rahmen der tariflichen Leistungen zu 80% erstattet, überdies gilt dieses auch für Einlagefüllungen aus Metall.

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Der Dentprivat leistet auch für folgende funktionstherapeutische Leistungen:

  • zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung einer Störung der Funktion von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen

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KFO / Zahnspangen für Kinder:

  • Der Dent-Privat leistet im Rahmen der tariflichen Leistungen 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen. sofern kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht (KIG 1+2) höchstens 600 Euro je behandeltem Kiefer.
  • Darüber hinaus werden auch 80% des Rechnungsbetrages einer Mehrkostenvereinbarung erstattet für Leistungen nach KIG 3-5 welche durch eine gestzliche Krankenversicherung nicht erstattet werden bis maximal 600 EUR je behandeltem Kiefer, für die gesamt kieferothopädische Behandlung

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Professionlelle Zahnreinigung / Zahnprophoylaxe werden folgendermaßen erstattet:

  • Zahnreinigung durch Zahnarzt: Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgigivalen Konkrementen mit Handinstrumenten, Ultralschall-,  Laser- und Pulverstrahlgeräten
  • Zahnärzliche Zahnprophylaxe: Erstellung eines Mundhygienstatus,  Aufklärung über Krankeitsursachen der Zähne und deren Verhinderung, Behandlung von empfindlichen Zähnen, Fluoriedierung, Fissurenversiegelung.
  • Erstattet werden Aufwendungen bis 75 EUR Gesamterstattung pro Kalenderjahr

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Heil- und Kostenplan:

  • Ein HuK ist vor der Behandlung beim Versicherer ein zu reichen. Eine Leistung erfolgt nur wenn die Leistung nach Art und Umfang medizinisch notwendig ist.

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Zahnstaffel :

  • Insgesamt 750 € für alle Maßnahmen des ersten Versicherungsjahres
    • Wichtig ist, dass es im ersten Versicherungsjahr keine Anteilige Erstattung der Leistung gibt, sondern es wird unter Berücksichtigung der Wartezeiten voll geleistet!
  • 1.500 EUR insgesamt für alle Maßnahmen der ersten zwei Versicherungsjahre
  • 2.250 Euro insgesamt für alle Maßnahmen der ersten drei Versicherungsjahre
  • 3.000 EUR insgesamt für alle Maßnahmen der ersten vier Versicherungsjahre
  • ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung

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Bonusheftregelung:

  • Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft), kann durch eine weitere Leistungsteigerung erzielt werden.
  • nach 5 Jahren erhöht sich die maximale Erstattung auf 85%
  • nach 10 Jahren erhöht sich die maximale Erstattung auf 90%

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Tarifleistung dentPrivat ohne GKV Vorleistung

  • Erfolgt keine Vorleistung der GKV wird die tarifliche Leistung anteilig um einem Pauschalbetrag gekürzt. Die Pauschale ist für Zahnersatzmaßnahmen auf 40% und bei Zahnbehandlungsmaßnahmen auf 20% festrgesetzt. Gleiches gilt auch im Ausland, wenn kein GKV Vorleistungen erbringt

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Unmögliche Tarifkombinationen

  • Nicht kombinierbart ist der Dent-Privat mit folgenden Universatarifen: Dent-Komfort, GZ, GZ-E und GZplus, ZE79PLUS oder aktiven Voll- und Restkostenversicherungen.

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Altersrückstellungen aus dem Dent-Privat

  • Der Dent-Komfort gehört zu den sogenannten Risikotarifen und bildet somit keine Altersrückstellungen. Dies bedeutet das die Tarifprämien der Altersentwicklung des Kunden in einem festen Zyklus (des 5. Lebensjahr) angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt mit Erreichen des entsprechenden Lebensalters für die nächste Altersgruppe. In dieser ist dann der zu diesem Zeitpunkt gültige Versicherungsbeitrag zu zahlen!

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Wartezeit in der Zahnversicherung dentPrivat

  • Es gilt die für Zahnversicherungen übliche Wartezeit von 8 Monaten, mit der Ausnahme auf ein Unfallgeschehen

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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

  • Auf Antrag können die Wartezeiten erlassen werden, die hierfür Notwendige Zahnuntersucherung ist vom Antragsteller be zu bringen. Die Kosten (sofern welche enstehen) gehen zu Lasten des Antragstellers.

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Sonderbonus:

  • Erhöhung der Zahnprophylaxeleistungen im ersten Versicherungsjahr eimalig um 75 EUR, wenn mit der Rechnung, ein aktueller Zahnstatus mit eingereicht wird!!!

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