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Auf
dieser Seite werden die häufigsten Fragen zum Zahntarif DentPrivat
beantwortet
Stand
01/2010 Änderungen und Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen
des Versicherers!!!
1.
Gibt es beim DentPrivat Gesundheitsfragen?
2.
Wann leistet der Dent-P nicht?
3.
Wer kann den Dent-Privat beantragen und nutzen?
4.
Welche Zahnersatzmaßnahmen leistet der Universa dent|Privat
5.
Leistet der dent-Privat auch Zahnbehandlungen
6.
Werden von Zahntarif auch Kunststoffüllungen bezahlt?
7.
Zahlt der Dent_Privat auch für Keramikfüllungen?
8.
Zahlt der Zahnersatztarif auch für funktionsanalytische Leistungen?
9.
Leistet die Zahnversicherung auch für KFO-Leistungen?
10.
Ist PZR oder Zahnprophylaxe aus dem Zahntarif erstattungsfähig?
11.
Wird ein HuK (Heil u. Kostenplan) für eine Leistung benötigt.
12.
Gibt es Jahreshöchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren
13.
Wie kann ich die tarifliche Leistung von 80 auf 90 % steigern?
14.
Was leistet der neue Universa Zahntarif dent.Privat ohne Vorleistung
der GKV
15.
Mit welchen Tarifen der Univsa lässt sich der dent.Privat nicht
kombinieren?
16.
Bildet der Zahntarif Altersrückstellungen / Anrechnungsbeiträge?
17.
Gibt es in der Zahnversicherung dent.privat, der Universa Wartezeiten?
18.
Besteht die Möglichkeit des Wartezeitenerlass?
19.
Besonderheiten?
Gesundheitsprüfung:
- Nein
der Tarif kommt ohne Gesundheitsprüfung aus.
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Leistungsausschluss:
(Wann leistet der
Dent-Privat nicht?)
- Für
bei Vertragsabschuss fehlende und nicht dauerhaftersetzte Zähne
besteht kein Versicherungschutz.
- Ebenso
besteht keine Leistungspflicht für bei Vertragsabschluss begonnene
oder angeratene Behandlungen
- Laut
Universa sind Zähne "dauerhaft ersetzt", wenn
diese mit einer Brücke, einem Implantat, einer Prothese oder
einer Modellgußprothese ersetzt sind!
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Versicherungsfähigkeit:
- Versicherungsfähig
sind Personen die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) versichert sind. Endet hier die Versicherung und wird
eine z.B. private Krankenversicherung genutzt ist der Fortfall
der Versicherungsfähigkeit unverzüglich an zu zeigen!
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Zahnersatzleistungen:
- Der
Tarif leiste zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, einschließlich
der damit verbundenen Maßnahmenen und erforderlichen Vor- und
Nachbehandlungen im Rahmen der höchstätze der GOZ für:
- Kronen,
prothetische Versorgung, Brücken, orale Implantate, implantatgetragenen
Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschinen
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Der
Tarif leistet folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen:
- allgemeine,
konserviertende (außer bei der Versorgung mit Kronen oder Inlays)
und chirugische Leistungen, Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut
und des Parodontiums; zur Behandlung von Wurzrlerkrankungen
und Erstellung eines Heil- und Kostenplans nach II.4.1.
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Leistung
bei Füllungen:
- Der
DentPrivat erstattet Zahnfüllungen im Rahmen der tariflichen
Leistungen zu 80%.
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Leistung
Inlays / Onlays:
Auch
Keramikfüllungen werden im Rahmen der tariflichen Leistungen zu
80% erstattet, überdies gilt dieses auch für Einlagefüllungen aus
Metall.
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Der
Dentprivat leistet auch für folgende funktionstherapeutische Leistungen:
- zahnärztliche
Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung einer Störung
der Funktion von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen
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KFO
/ Zahnspangen für Kinder:
- Der
Dent-Privat leistet im Rahmen der tariflichen Leistungen 80%
der erstattungsfähigen Aufwendungen. sofern kein Leistungsanspruch
gegenüber einer GKV besteht (KIG 1+2) höchstens 600 Euro je
behandeltem Kiefer.
- Darüber
hinaus werden auch 80% des Rechnungsbetrages einer Mehrkostenvereinbarung
erstattet für Leistungen nach KIG 3-5 welche durch eine
gestzliche Krankenversicherung nicht erstattet werden bis maximal
600 EUR je behandeltem Kiefer, für die gesamt kieferothopädische
Behandlung
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Professionlelle
Zahnreinigung / Zahnprophoylaxe werden folgendermaßen erstattet:
- Zahnreinigung
durch Zahnarzt: Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgigivalen
Konkrementen mit Handinstrumenten, Ultralschall-, Laser-
und Pulverstrahlgeräten
- Zahnärzliche
Zahnprophylaxe: Erstellung eines Mundhygienstatus, Aufklärung
über Krankeitsursachen der Zähne und deren Verhinderung, Behandlung
von empfindlichen Zähnen, Fluoriedierung, Fissurenversiegelung.
- Erstattet
werden Aufwendungen bis 75 EUR Gesamterstattung pro Kalenderjahr
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Heil-
und Kostenplan:
- Ein
HuK ist vor der Behandlung beim Versicherer ein zu reichen.
Eine Leistung erfolgt nur wenn die Leistung nach Art und Umfang
medizinisch notwendig ist.
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Zahnstaffel
:
- Insgesamt
750 € für alle Maßnahmen des ersten Versicherungsjahres
- Wichtig
ist, dass es im ersten Versicherungsjahr keine Anteilige
Erstattung der Leistung gibt, sondern es wird unter Berücksichtigung
der Wartezeiten voll geleistet!
- 1.500
EUR insgesamt für alle Maßnahmen der ersten zwei Versicherungsjahre
- 2.250
Euro insgesamt für alle Maßnahmen der ersten drei Versicherungsjahre
- 3.000
EUR insgesamt für alle Maßnahmen der ersten vier Versicherungsjahre
- ab
dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung
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Bonusheftregelung:
- Durch
regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft),
kann durch eine weitere Leistungsteigerung erzielt werden.
- nach
5 Jahren erhöht sich die maximale Erstattung auf 85%
- nach
10 Jahren erhöht sich die maximale Erstattung auf 90%
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Tarifleistung
dentPrivat ohne GKV Vorleistung
- Erfolgt
keine Vorleistung der GKV wird die tarifliche Leistung anteilig
um einem Pauschalbetrag gekürzt. Die Pauschale ist für Zahnersatzmaßnahmen
auf 40% und bei Zahnbehandlungsmaßnahmen auf 20% festrgesetzt.
Gleiches gilt auch im Ausland, wenn kein GKV Vorleistungen erbringt
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Unmögliche
Tarifkombinationen
- Nicht
kombinierbart
ist der Dent-Privat mit folgenden Universatarifen: Dent-Komfort,
GZ, GZ-E und
GZplus, ZE79PLUS oder aktiven Voll- und Restkostenversicherungen.
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Altersrückstellungen
aus dem Dent-Privat
- Der
Dent-Komfort gehört zu den sogenannten Risikotarifen und bildet
somit keine Altersrückstellungen. Dies bedeutet das die Tarifprämien
der Altersentwicklung des Kunden in einem festen Zyklus (des
5. Lebensjahr) angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt
mit Erreichen des entsprechenden Lebensalters für die nächste
Altersgruppe. In dieser ist dann der zu diesem Zeitpunkt gültige
Versicherungsbeitrag zu zahlen!
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Wartezeit
in der Zahnversicherung dentPrivat
- Es
gilt die für Zahnversicherungen übliche Wartezeit von 8 Monaten,
mit der Ausnahme auf ein Unfallgeschehen
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Zahnzusatzversicherung
ohne Wartezeit
- Auf
Antrag können die Wartezeiten erlassen werden, die hierfür Notwendige
Zahnuntersucherung ist vom Antragsteller be zu bringen. Die
Kosten (sofern welche enstehen) gehen zu Lasten des Antragstellers.
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Sonderbonus:
- Erhöhung
der Zahnprophylaxeleistungen im ersten Versicherungsjahr eimalig
um 75 EUR, wenn mit der Rechnung, ein aktueller Zahnstatus mit
eingereicht wird!!!
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